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17. Juli 2005
 

 

Auch für Wunder gelten Gesetze

Es braucht mindestens ein Wunder, damit ein Mensch selig oder heilig gesprochen werden kann. Nur Märtyrer haben diese Anforderung nicht zu erfüllen. In Rom sind bereits Hunderte von Meldungen über wunderbare Erlebnisse nach dem Tod von Papst Johannes Paul II. eingegangen. Nur bitte, was ist ein Wunder? Das Kirchenrecht legt strenge Massstäbe an.

Von Willi Wottreng

Kloster Mariastein in der Nähe von Basel ist ein beliebter Wallfahrtsort, wo Bedrängte vielleicht inniger als anderswo nach Hilfe suchen. Hier soll die Muttergottes vor etlichen hundert Jahren einen Hirtenknaben aufgefangen haben, der über einen Felsen in die Tiefe stürzte. Das «Fallwunder» ist die Ursprungslegende des Gnadenortes, doch Abt Lukas Schenker betont, dass auch die ältesten Quellen «nur von einer Legende» sprächen.

Viele Besucher glauben an die Wunderkraft des Ortes. Den Weg zur Höhle, in der Maria verehrt wird, säumen bunte Marmortäfelchen: «Beim Flugzeugabsturz wunderbar gerettet» (1948). «Die liebe Gottesmutter hat mir bei zwei Stürzen wunderbar geholfen» (1997). «Unser Kind geheilt wundersam dem Tod entrissen!» (1989).

Was nun ist ein Wunder?

Der Hausherr an einem solchen Kraftort muss es wissen. «Ein Wunder, streng definiert, ist, wenn ein Geschehen aus den Naturgesetzen ausbricht», erläutert Abt Lukas. - Zeugen die Dankestäfelchen von Wundern? - Der Abt ist zurückhaltend: «Das ist eine Glaubensangelegenheit», antwortet er. «Es gibt Menschen, die ihre persönlichen Erfahrungen machen. Beweisen kann man nichts.»

«Einspruch, Abt!», wagt der Besucher zu sagen. Rom glaubt, dass Wunder in der irdischen Welt überprüfbar sind. Es hat Reglemente darüber erlassen, wie ein Wunder festgestellt wird. Es hat Prozeduren festgelegt wie bei einem Gerichtsverfahren: mit Untersuchungsbehörde und zwei Instanzenzügen, mit Zeugeneinvernahmen, Aktenstudium und gar einem kritischen Zweifler, dem «Advocatus Diaboli», der heute «Promotor Fidei» heisst.

Der rationale Hausherr am Gnadenort lässt sich nicht beirren: «Wozu dieses Hervorheben von Wundern? Gottes Hand herrscht - für mich ist das klar - auch hinter den Naturgesetzen.» Und er fragt: «Aber ob Gott wirklich viele Ausnahmen macht?»


Vielleicht das populärste biblische wunder -
die Erweckung des Lazarus.
Gemälde von Juan de Flandes um 1500. (AKG)

Wundertäter Niklaus

Manche Menschen wollen Wunder und Heilige, es erleichtert ihnen zu glauben. Darum kommt es immer wieder zu Kandidaturen.
Angesichts der strengen Regeln für die kirchliche Anerkennung eines Wunders brauchte es allerdings fast hundert Jahre, bis der einzige Heilige der Schweiz so weit war. 1947 wurde Niklaus von Flüe in den Stand der Heiligen erhoben. Nicht weil er damals in seiner Einsiedlerklause oberhalb Sarnen ohne Nahrung gelebt hatte, was für sich schon wundersam klingt - Wunder müssen nach heutiger Regelung nach dem Tod des Wundertäters geschehen sein. Sondern weil eine einfache Frau, Ida aus Büsserach, die am linken Arm gelähmt war, bei einer Wallfahrt 1938 plötzlich von allen Leiden befreit wurde. Noch Jahrzehnte später erzählte sie, da war sie weit über achtzig, wie sie das Kleid des Heiligen in Flüeli-Ranft berührt hatte und wie die Energie sie einem Stromstoss gleich durchzuckt habe.
Auch ein zweites Wunder liess sich für Niklaus nachweisen. Denn ausser bei Märtyrern braucht es eigentlich zwei, drei, vier Wunder. Wie viele genau, so schreibt der Kirchenrechtler Marcus Sieger, hänge auch davon ab, ob Zeugen noch leben, ob über ein Geschehen nur vom Hörensagen berichtet wird oder ob gar nur Urkunden vorliegen. In bestimmten Fällen können Wunder erlassen werden. Das war bei Niklaus der Fall.

Vor seiner Heiligsprechung hatte er bloss als Seliger gegolten. Selige sind niedrigerer Rangordnung, sie werden bloss regional verehrt. Heilige geniessen weltweite Verehrung.

Selig gesprochen wurden 1995 von Papst Johannes Paul II. drei weitere Menschen aus der Schweiz. Die bekannteste unter ihnen: Maria Theresia Scherer, die als Generaloberin der gebohlter Schwestern wirkte und im i9. Jahrhundert gelebt hatte. 1949 wurde der Antrag zur Seligsprechung vorgelegt. Zwei Jahre später geschah das gewünschte Wunder: In Österreich fiel ein dreijähriges Kind in einen Brunnenschacht. Es wurde leblos herausgezogen und vom Arzt für tot erklärt. Herbeieilende Ingenbohler Ordensschwestern riefen Maria Theresia um Hilfe, und das Kind kehrte ins Leben zurück. Die schriftliche Diagnose des Arztes galt als entscheidendes Beweisstück für das Wunder.

In der Praxis sind es meist solche Wunder im Bereich der organischen Medizin, die zur Erhebung in den Rang von Seligen oder Heiligen führen. So sind es denn meist Ärzte - sie brauchen nicht katholischen Glaubens zu sein -, deren Diagnosen entscheidende Bedeutung zukommt; ihre Berichte werden in neuerer Zeit komplettiert durch Röntgenbilder, Urinproben, Blutuntersuchungen.

Die Krankheit muss schwer gewesen sein. Aus den Rapporten der Mediziner muss hervorgehen, dass eine natürliche Heilung ausgeschlossen war. Wo die Heilung auch auf natürliche Weise hätte erfolgen können, muss sie sofort eingetreten sein. Und die Gesundung muss dauerhaft sein. Vor allem aber: Sie muss infolge der Anrufung des späteren Seligen oder Heiligen geschehen sein. So die von Papst Benedikt XIV im wissenschaftsfreudigen i8. Jahrhundert festgelegten objektiven Kriterien.

Es gibt auch nichtmedizinische Wunder. Die Bibel kennt Totenerweckungen, Glaubenserleuchtungen, Dämonenaustreibungen. Die kroatische Ordensgründerin Marija Petkovic wurde 2003 selig gesprochen, nachdem ein peruanischer Marineoffizier mit seinem U-Boot in Seenot geraten war. Mit dem Körper stemmte er sich gegen die Luke, damit das Wasser nicht eindringe. Und da er die Biografie der Frau gelesen hatte, rief er sie zu Hilfe. Mit natürlichen Körperkräften allein hätte er es nicht geschafft! Die wundersame Geschichte wird berichtet auf der Homepage von Radio Vatikan. Doch sollten Wunder, so der zitierte Kirchenrechtler, nicht allzu spektakulär sein, damit sie nicht bloss die boulevardeske Neugier ansprechen.

Oft lassen sich die Wunder nicht rechtsgenügend nachweisen. Das war der Fall bei der Äbtissin Hildegard von Bingen, in einem der ersten Verfahren, seit Heiligsprechungen im Verlaufe des 12. Jahrhunderts von den Päpsten formalisiert worden waren. Zuvor hatte die Volksverehrung genügt, um Menschen auf den Altar zu erheben, weshalb bald jeder Marktflecken seinen Schutzheiligen anpries.

Heilige oder Hexe?

In den Zeugenberichten über Hildegards Wunder fehlten Datum und Ort der Geschehen und oft die Namen von Geheilten und Zeugen. Hildegard heilte Sibilla aus Lausanne vom Blutfluss, wie in ihrer Vita berichtet wird, indem sie ihr ein Schreiben schickte, das die Patientin um die Brust wickeln musste. Zeugen werden nicht genannt. Die Abtissin liess eine Frau, die an Wahnsinn litt, kurzerhand losbinden, worauf diese offensichtlich geheilt war und sich unter Dank verabschiedete. Ebenfalls ohne Zeugenangabe.

Dennoch wurde die vielfach talentierte Hildegard im i6. Jahrhundert als traditionelle Volksheilige ins Martyrologium, das Verzeichnis der Heiligen der Kirche, aufgenommen. Und Johannes Paul IIL grüsste «Santa Ildegarda» zu ihrem 8oo. Todestag in einem Schreiben als «starke Frau» und «Prophetin» Deutschlands. Einer esoterischen Strömung gilt sie als Meisterin aller Zauberfrauen und guten Hexen. Denn die Kirche, in ihrem beständigen Ringen mit dem Unglauben, führte mittels der Heiligsprechungen oft auch einen Kampf gegen das «Heidentum», das ohne katholischen Glauben Magisches bewirken wollte.

Nun ist Johannes Paul II., der mehr Menschen heilig gesprochen hat als irgendeiner seiner Vorgänger, selbst ins Verfahren geraten. «Santo subito! - Santo subito!», schallten die Rufe der Gläubigen bei der Trauerfeier auf dem Petersplatz. Heilig, und dies sofort! Im Internet hat der Ortsbischof von Rom, Kardinal Camillo Ruini, sich denn auch beeilt, dazu aufzurufen, man möge alles melden, was den Ruf des Verstorbenen als eines Heiligen stärken - oder ihn in Zweifel stellen könnte (http://www.vicariatusurbis.org/beatif icazione/Editto.asp).

Angeblich hat eine Frau aus Polen bereits berichtet, dass sie und ihr Mann während zehn Jahren vergeblich auf ein Kind gehofft hätten. Kaum hätten sie in Rom den toten Johannes Paul II. gesehen, sei sie schwanger geworden, heisst es in Artikeln unter Berufung auf einen verantwortlichen Prälaten.

Den Abt im Gnadenort Mariastein ärgert solcherlei. «Mit den neuesten technologischen Mitteln findet eine Inszenierung statt, während man bei den Inhalten traditionell, ja konservativ bleibt», moniert er. Das Beispiel von Heiligen, die «ein tugendhaftes Leben» geführt haben, würde ihm zur Anleitung des Kirchenvolkes genügen.

Es scheint, dass Abt Lukas sich in Einklang mit der Schweizerischen Bischofskonferenz befindet. Die findet es jedenfalls nicht nötig, den Aufruf zu Wortmeldungen im Verfahren Karol Wojtyla weiterzuverbreiten. In der nüchternen Schweiz hält sich das Interesse an Wundern offensichtlich in Grenzen. Und die Bereitschaft einzelner Mitglieder der Bischofskonferenz, darüber zu reden, auch.

Der Abt entlässt den Besucher freundlich mit den Worten: «Ich bin ein gläubiger Mensch.» Mit hintergründigem Lächeln fügt er hinzu: «Aber ich bin nicht leichtgläubig.»

 

Schweizer Selige und ein Heiliger

Die Schweiz hat mehr Nobelpreisträger hervorgebracht als Selige und Heilige. Einziger Heiliger ist Niklaus von Flüe (selig gesprochen 1649, geheiligt 1947). Selig gesprochen wurden:
Apollinaris Morel, Märtyrer der Französischen Revolution aus Freiburg (1926).
Maurice Tornay, Schweizer Tibetmissionar aus dem Wallis (1993).
Maria Theresia Scherer, Generaloberin der Schwestern von Ingenbohl (1995).
Marguerite Bays, Schneiderin und Seherin aus Freiburg (1995).
Verena Bütler, Aargauer Missionsschwester in Südamerika (1995).
Maria Charitas Brader, ebenfalls Missionsschwester in Südamerika, aus St. Gallen. (2003). (wot.)

 

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